Die AGB als Download im pdf-Format
1. Nutzungsordnung des Medienkulturzentrum Dresden e.V.
1.1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen des Medienkulturzentrum Dresden e.V. (im Folgenden: der Verein) und für die Nutzung der dortigen Räumlichkeiten sowie technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände.
1.2. Teilnahmeberechtigung
1.2.1. Berechtigt zur Teilnahme an Projekten sind alle an den Angebotenen interessierten Personen unter Berücksichtigung der Ziffern 3 und 5.
1.2.2. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Angebote des Vereins besteht nicht.
1.3. Benutzungsregelungen
1.3.1. Die unter Punkt 1. genannten Vereins -Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in den Studio- und Arbeitsräumen sowie bei der Arbeit an Computern nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
1.3.2. Die Nutzung von technischen Geräten ist nur unter Aufsicht von Fachpersonal erlaubt und setzt zudem voraus, dass der jeweilige Teilnehmer über die für die Nutzung erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Diese Sachkenntnisse sind bei Bedarf nachzuweisen.
1.3.3. Den Anweisungen des Projektpersonals ist Folge zu leisten. Das Hausrecht wird durch den Verein ausgeübt.
1.3.4. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder Produktionsmitteln haftet der jeweilige Teilnehmer.
1.4. Nutzung der Computer und des Internets
Grundsätzlich ist die Nutzung des Internets und der Computertechnik nur für die jeweilige Projektarbeit gestattet. Alle Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind verboten und ziehen bei Kenntnis ohne Ausnahme eine Anzeige nach sich.
Der Verein behält sich vor, mit entsprechender Überwachungssoftware die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren.
Im Rahmen o.g. Regelung sei besonders darauf hingewiesen, dass es untersagt ist:
- Webseiten, die die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder pornographisch sind, aufzurufen.
- kostenpflichtige Dateien und Programme illegal herunterzuladen
- (unregistrierte) Software zu installieren
1.5. Sonstige Bestimmungen
1.5.1. Kommt ein Teilnehmer den vorgenannten Verpflichtungen unter den o.g. Punkten nicht nach, kann er von den Angeboten des Medienkulturzentrum Dresden e.V. ausgeschlossen werden.
Der Medienkulturzentrum Dresden e.V. behält sich vor, Hausverbote für die Vereinsräume auszusprechen.
2. Teilnehmerordnung
2.1. Teilnahme
Die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen ist offen für alle Interessenten.
Im Interesse einer erfolgreichen Teilnahme ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen und empfohlene Altersstufen beraten zu lassen.
2.2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch Dritte und ist in Form einer schriftlichen Anmeldung formlos oder auf einem unserer Anmeldungsformulare mit Unterschrift (bei Kindern- und Jugendlichen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) oder per E-mail verbindlich. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB des Vereins ein.
Unverbindliche Vormerkungen sind möglich.
Nach der verbindlichen Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer/in bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen eine Rechnung, die gleichzeitig die Bestätigung der Teilnahme bedeutet.
In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die Rechnung nicht vor Kursbeginn vorliegt, da ggf. die Mindestteilnehmerzahl des Kurses erst am ersten Kurstag erreicht wird. In der Regel informieren wir die angemeldeten KursteilnehmerInnen in diesem Fall vor Kursbeginn über das Stattfinden des Kurses.
2.3. Kursgebühren
Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kursnummer bis zur angegebenen Fälligkeit zu überweisen.
Werden einzelne Veranstaltungen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr. In begründeten Fällen behält sich der Verein die Entscheidung über eine Rückerstattung vor, eine entsprechende Information ist nach Möglichkeit auf der Anmeldung zu vermerken oder schriftlich vorzulegen. Der der Verein ist berechtigt, den Einzahlungsbeleg der Teilnahmegebühr als Nachweis anzufordern, der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, die Einzahlung nachzuweisen.
Die Teilnahmegebühr kann auch in bar in der Geschäftsstelle des Vereins vor Veranstaltungsbeginn bis zur angegebenen Fälligkeit gegen Quittung eingezahlt werden.
2.4. Gebührenermäßigung
Interessenten ohne festes Einkommen sowie Inhaber des Dresden Passes können den ermäßigten Preis der Kurse in Anspruch nehmen. Diese Ermäßigung gilt nicht rückwirkend. Die Ermäßigungsberechtigung ist bei Aufforderung nachzuweisen.
2.5. Kursbesuch
Es kann nur der Kurs besucht werden, für den eine gültige schriftliche Anmeldung nach § 2 vorliegt und für den die Kursgebühr entsprechend § 3 entrichtet wurde.
2.6. Mindestteilnehmerzahl
Kurse beginnen, wenn bis 5 Werktage vor Kursbeginn die Mindesteilnehmerzahl des entsprechenden Kurses erreicht ist.
Für kleinere Gruppen können bei Bedarf Kurse mit erhöhten Gebühren eingerichtet werden.
2.7. Rücktritt
2.7.1. Der Verein kann wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Lehrkraft oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs vor Beginn streichen bzw. einen laufenden Kurs abbrechen. In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Medienkulturzentrum Dresden e.V. sind ausgeschlossen.
2.7.2. Bei Rücktritt durch Teilnehmer/innen bis zu drei Wochen vor Beginn des Kurses, für die keine Gründe genannt werden müssen, wird die Kursgebühr unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 EUR erstattet. Verändern sich Zeit, Tag oder Ort des Kurses, ist ein Rücktritt ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr möglich. Hat ein Kurs bei Rücktritt bereits begonnen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren, ausgenommen sind davon Krankheit, Umzug, Fälle höherer Gewalt. Eine Rücktrittserklärung ist nur schriftlich gültig.
2.8. Ausfall von Kursveranstaltungen
Ausgefallene Kursveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erhalten die TeilnehmerInnen auf Wunsch eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.
2.9. Ferienregelung
Für unsere Veranstaltungen gilt die Ferienregelung des Landes Sachsen. Abweichungen sind in Einzelfällen möglich.
2.10. Verhalten in den Kursräumen
Es wird erwartet, dass das Verhalten der Teilnehmenden die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse unterstützt. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Essen und Trinken ist nur an bestimmten Orten möglich.
2.11. Versicherung
Für eingebrachte Gegenstände der KursteilnehmerInnen übernimmt der Verein keine Haftung.
2.12. Untersagung von Werbung
Die Kursveranstaltungen dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. Das Auslegen von Werbematerialien bedarf der Zustimmung des Vereins.
3. AUSLEIHORDNUNG für die Gerätschaften des Medienkulturzentrum Dresden e.V.
3.1. Der Verein stellt Technik, die nicht den SAEK-Bereich betreffen, für inhäusige und mobile Nutzung gegen eine Leihgebühr (s. Preisliste) zur Verfügung. Der Ausleiher ist verpflichtet, mit der ausgeliehenen Technik sorgsam und wirtschaftlich umzugehen.
3.2. Die Ausleihe von Technik erfolgt nur nach vorheriger Absprache. Die Geräte können bis zu acht Wochen im Voraus bestellt werden. Die Berücksichtigung solcher Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Bei Vorbestellungen ist die gewünschte Zeitdauer der Ausleihe anzugeben. Diese Gerätschaften werden zu den üblichen Öffnungszeiten des SAEK zur Ausleihe bereitgestellt.
3.3. Jegliche Ausleihe von Technik, Zubehör, Material und dergleichen erfolgt nur auf Grundlage eines gültigen und unterschriebenen Leihvertrages. Der Nutzer (Entleiher) haftet durch seine Unterschrift. Es ist eine Kopie des PA, Reisepasses oder Führerscheins anzufertigen.
3.4. Der im Leihvertrag vereinbarte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten.
Eine Verlängerung des Leihvertrages ist nur in Absprache mit einem verantwortlichen Mitarbeiter des Vereins möglich. Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, trägt der Nutzer die Folgekosten, mindestens einen Tagessatz der Leihgebühr für die entsprechenden Geräte.
3.5. Die Leihgebühren sind in der aktuellen Preisliste festgelegt und bindend. Die Nutzung der Profitechnik kann nur nach der Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungen oder bei glaubhaftem Nachweis einer entsprechenden Qualifikation erfolgen. Die Vermietung zu einem ermäßigten Gebührensatz erfordert die schriftliche Information über die zu erstellende Aufnahme bzw. Produktion entscheidet der GF.
3.6. Speichermedien werden nach der aktuell gültigen Preisliste verkauft. Ein Rückkauf erfolgt nicht. Sollten Speichermedien des Vereins benutzt worden sein, so werden diese nach Rückgabe komplett gelöscht/formatiert.
3.7. Bedienungsanleitungen, Software, Softwarehandbücher, sonstige Bücher oder Zeitschriften dürfen nicht im Original ausgeliehen, sondern nur in den Räumen des Vereins verwendet werden.
3.8. Der Zugang zum Technikraum erfolgt nur durch das Personal des Vereins oder nach erteilter Genehmigung durch das Personal. Eine selbständige Entnahme und Ausleihe von Technik ist nicht gestattet.
3.9. Die ausgeliehene Technik ist pfleglich zu behandeln. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen sowie für Verlust haften die jeweiligen Ausleiher sowie gegebenenfalls die juristischen Personen, der der jeweilige Ausleiher angehört, als Gesamtschuldner.
Die Technik ist bei Übernahme auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Mängel und Schäden sind bei der Rückgabe anzugeben.
Die Technik (vor allem Kameras, Audiogeräte und Studiotechnik) ist auf die Ausgangsposition zurückzuregeln, alle Veränderungen sind in die Standartposition zu bringen.
4. Schlüsselordnung:
4.1. Schlüssel erhalten nur Mitarbeiter oder Redaktionsmitglieder des Vereins. Die Übergabe von Schlüsseln erfolgt nur durch einen verantwortlichen Mitarbeiter. Die Übergabe wird protokolliert und der Nutzer erkennt mit seiner Unterschrift die AGB an.
4.2. Der Schlüssel darf nicht weitergegeben werden.
4.3. Nach 22.00 Uhr sind die örtlichen Bestimmungen zur Nachtruhe zu beachten.
4.4. Bei Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen und das Licht zu löschen, die Hauptschalter auszuschalten. Nach 21.00 Uhr ist die Haustür abzuschließen.
Die Haupteingangstür ist verschlossen zu halten:
4.5. Bei Verlust des Schlüssels trägt der Unterzeichner des Übergabeprotokolls sämtliche Folgekosten. Der Unterzeichner des Übergabeprotokolls übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung im Medienkulturzentrum Dresden e.V. und im Gebäude.
4.6. Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu verlassen. Das Essen, Trinken und Rauchen sind in den Studio nicht gestattet.
4.7. Telefongespräche sind in eine Telefonliste einzutragen. Es sind nur Ortsgespräche möglich.
5. Sonstiges
Diese AGB sind mit Wirkung vom 01.02.2009 gültig. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung des Medienkulturzentrum Dresden e.V.. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.
Die Nutzungsordnung als Download im pdf-Format
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Teilnahme an dem medienpädagogisch ausgerichteten SAEK-Projekt in Dresden (SAEK-Projekt) und für die Nutzung der dortigen Räumlichkeiten sowie technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände (SAEK-Einrichtungen).
2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Berechtigt zur Teilnahme an dem SAEK-Projekt sind alle am Hörfunk, Fernsehen und Multimedia interessierten Personen unter Berücksichtigung der Ziffern 3 und 5.
2.2. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Einrichtungen des SAEK besteht nicht.
3. Teilnahmevoraussetzungen
Um an dem SAEK-Projekt teilnehmen und die SAEK-Einrichtungen nutzen zu können, müssen die teilnahmewilligen Personen
a) Zwei Einführungs-Module, davon zwingend ein Multimedia-Modul, absolviert haben oder nachweisen können, dass sie vor dem 1. Juli 2008 an einem Ein-führungskurs in einem SAEK-Projekt teilgenommen haben und
b) Diverse personenbezogene Daten in das ausliegende Teilnehmerverzeichnis eintragen, sofern keine andere Form der Anwesenheits- und Tätigkeitserfas-sung erfolgt.
4. Teilnehmerverzeichnis und Nutzerliste
4.1. Mit dem Eintrag in das Teilnehmerverzeichnis ist gleichzeitig zu erklären, dass diese Nutzungsordnung anerkannt wird und die unter Punkt 7. ver-fassten urheber- und datenschutzrechtlichen Erklärungen als ausgespro-chen gelten.
4.2. Bei jeder Nutzung der SAEK-Einrichtungen sind die in der ausgelegten Nutzerliste gewünschten Angaben in leserlicher Schrift zu leisten, sofern keine andere Form der Anwesenheits- und Tätigkeitserfassung erfolgt.
5. Benutzungsregelungen
5.1. Die unter Punkt 1. genannten SAEK-Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in den Studioräumen sowie Rauchen in sämtlichen Räumlichkeiten nicht gestattet.
5.2. Die Nutzung von technischen Geräten ist nur unter Aufsicht von Fachper-sonal erlaubt und setzt zudem voraus, dass der jeweilige Teilnehmer über die für die Nutzung erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Diese Sach-kenntnisse sind bei Bedarf nachzuweisen.
5.3. Technische Geräte, vor allem mobile und ausleihbare Technik, dürfen aus-schließlich zum Zwecke der Teilnahme an einem SAEK-Projekt, keinesfalls für private oder gewerbliche Zwecke verwendet werden.
5.4. Den Anweisungen des Projektpersonals ist Folge zu leisten. Das Haus-recht wird durch den Betreiber Medienkulturzentrum Dresden e.V. aus-geübt.
5.5. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsge-genständen, technischen Geräten oder Produktionsmitteln haftet der jewei-lige Teilnehmer.
5.6. Die Nutzungsmöglichkeit von SAEK-Einrichtungen kann durch Voranmel-dung reserviert werden.
6. Produktionsgrundsätze
6.1. Beiträge, die im Rahmen der Teilnahme und Nutzung des SAEK-Projektes produziert wurden, dürfen nicht kommerziell verwendet werden.
6.2. Beiträge, die die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder pornographisch sind, dürfen nicht produziert werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Kommt ein Teilnehmer den vorgenannten Verpflichtungen unter den Punkten 4., 5. oder 6.1. nicht nach, kann er bis zu zwei Monaten von der Nutzung der SAEK-Einrichtungen ausgeschlossen werden. Bei erneutem Verstoß kann ihm die Berechtigung für die Teilnahme an jeglichen SAEK-Projekten entzogen werden.
Verstöße gegen Punkt 6.2. führen zu einem sofortigen und dauerhaften Verbot der Teilnahme und Nutzung an jeglichen Projekten.
7.2. Jeder Teilnehmer gewährt dem Betreiber der Einrichtung, dem Medienkul-turzentrum Dresden e.V., das Recht, von einem von ihm unter Inanspruch-nahme der SAEK-Einrichtungen gefertigten Projektbeitrag nach Wahl des Betreibers kostenfrei eine Kopie herstellen und diese zum Zwecke der Pro-jektbeobachtung und –auswertung an die SAEK-Förderwerk für Rundfunk und neue Medien gGmbH weiterleiten zu dürfen. Zugleich gewährt jeder Teilnehmer der SAEK-Förderwerk für Rundfunk und neue Medien gGmbH das Recht, die übermittelte Kopie unentgeltlich zum Zwecke der Projektbeobachtung und –auswertung in anonymisierter Form selbst oder durch Dritte auswerten zu dürfen und die Kopie anschließend zu archivie-ren bzw. archivieren zu lassen.
7.3. Jeder Teilnehmer erklärt seine Zustimmung, dass seine Daten im Teilneh-merverzeichnis und in der Nutzerliste durch die SAEK-Förderwerk für Rundfunk und neue Medien gGmbH erhoben und selbst oder durch Dritte in anonymisierter Form statistisch ausgewertet und gespeichert werden.